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NEU: Brandschutzschalter (AFDD) Vorbeugung zur Reduzierung der Brandgefahr!

 

Ein Brandschutzschalter überwacht ständig eine Anzahl verschiedener elektrischer Parameter des von ihm geschützten Stromkreises. Er sammelt Informationen, die auf das Auftreten eines gefährlichen elektrischen Lichtbogens hindeuten. Beim Erkennen eines gefährlichen Lichtbogens löst der Brandschutzschalter aus, und der fehlerhafte Abgang (Stromkreis) vom Rest des Stromnetzes getrennt.

 

Brandbekämpfung beginnt mit der Vermeidung von Bränden.
Brandschutzschalter überwachen Abgänge (Stromkreise), um das Risiko eines Brandes an elektrischen Anlagen zu verringern. Anders als Brandbekämpfungssysteme (Löschanlagen, Feuerlöscher, etc.), die erst nach dem Auftreten eines Brands wirken, soll das Auslösen eines Brandschutzschalters verhindern, dass sich ein Brand in der elektrischen Anlage entwickelt.

 

Gerne Informationen wir Sie zur neuen Norm sowie Schutzkonzepten in Häusern und Gebäuden.

Überspannungsschutz für alle: Sicherheit für Zuhause - Ende der Übergangsfrist!

 

Seit Oktober 2016 ist beim Bau von Wohn- und Zweckbauten Überspannungsschutz Pflicht – die Übergangsfrist endete zum 14.12.2018. Grundlage ist die Überarbeitung der beiden wichtigsten Normen für den Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen, die DIN VDE 0100-443 und -534. Bei jeder Neuinstallation muss seither mindestens ein Überspannungs-Schutzgerät so nahe wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage eingebaut werden.

 

Alles wird smart, auch unser Zuhause. Von Alarmanlage, Heizung, Herd, Gefrierschrank über TV- und HiFi-Anlagen bis zu Waschmaschine und Trockner, die neue Technik revolutioniert das klassische Wohnen. Energiesparend, komfortabel und sicher soll es sein. Smart bedeutet aber auch, dass Geräte immer sensibler werden und so empfindlicher auf Störungen reagieren. Grund genug, sich Gedanken über einen wirksamen Schutz zu machen. Hinzu kommt der Schutz vor Überspannungen infolge von Schalthandlungen durch das betriebsmäßige Schalten von großen Lasten an praktisch jeder Stelle der Elektroinstallation im oder am eigenen Haus. Überspannungen gefährden die modernen elektrischen und elektronischen Geräte und Systeme.

 

Für einen vollständigen Systemschutz empfiehlt die Norm darüber hinaus Überspannungsschutz auch für die informationstechnischen Leitungen. Zu diesen zählen z.B. Telefon, DSL/IP-Anschlüsse, SAT-/BK-Anlagen und Datenleitungen. Auch hier sind aufeinander abgestimmte und koordinierte Schutzlösungen möglich und wichtig.

 

Gerne Informationen wir Sie zur neuen Norm sowie Schutzkonzepten in Häusern und Gebäuden.

Es gilt: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind anzumelden

 

Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände - Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Energie-Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu sind alle Betreiber von Ladeeinrichtungen seit Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung im März 2019 verpflichtet. Damit Ladevorgänge bei Planung und Betrieb der Netze berücksichtigt werden können, müssen die Netzbetreiber wissen, wo und in welcher Leistung diese wirken.

 

Sie haben Fragen zur E-Mobility?

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Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in NRW

 

In NRW gilt die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht auch für private Wohnräume.

 

Rauchmelder retten Leben!   Wir beraten Sie gerne!   Rufen Sie uns an!

 

Wir verbauen nur Rauchmelder nach den aktuellen gültigen Normen DIN 14676 bzw. EN 14604 sowie ausnahmslos mit VdS Zertifizierung!

Neue Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden

 

Die DIN 18015-2:2010-11 ist seit November 2010 in Kraft. Sie beschreibt Art und Umfang der Mindestanforderungen an die Ausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden. Die aktualisierte Norm wurde an die heutigen technischen Anforderungen angepasst und ersetzt damit die bisherige DIN 18015-2:2004-08. Basierend auf den normativen Mindestanforderungen hat die RAL-RG 678 darüber hinausgehend Standardausstattungen und Komfortausstattungen definiert.

 

Welche Mindestanforderungen gelten?

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Glühlampenverbot in der EU

 

Die herkömmliche Glühlampe gehört der Vergangenheit an. Jetzt beginnt endgültig die Zeitrechnung modernen Lampen! Zum 1. September 2012 trat die 4. Stufe des Glühlampenverbots in Kraft - das offizielle Verkaufsende von klassischen, ineffizienten "Glühbirnen" mit E27 und E14 Fassungen bis runter zu 15 Watt ist somit vollzogen. Ein Meilenstein auf dem Weg in eine zeitgemäße Zukunft.

 

Was gibt es für Alternativen? LED-, Halogen- oder Kompaktleuchtstofflampen?

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